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Welche konkreten „Ereignisse“ lassen sich im Gesetz finden?




Für die Fristberechnung bedeutsame Ereignisse sind z.B. im Kaufrecht die Übergabe oder Ablieferung einer Sache nach § 438 II BGB, im Werkvertragsrecht die Abnahme gem. § 634 a II BGB oder im Reisevertragsrecht das in Aussicht genommene Ende der Reise nach § 651 g II 2 BGB.