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Was ist der Unterschied zwischen aufschiebender und auflösender Bedingung?




Bei der auflösenden Bedingung nach § 158 I BGB entsteht, bei der auflösenden Bedingung endet die Rechtswirkung eines Rechtsgeschäfts mit Eintritt der Bedingung. Ob und welche Bedingung vorliegt, ergibt sich durch Auslegung, §§ 133, 157 BGB. Bsp. Eigentumsvorbehalt: Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung, vgl. Auslegungsregel des § 449 I BGB.