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Gilt beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben das Schweigen als Annahme?




Grds. ist das kaufmännische Bestätigungsschreiben schon seinem Namen nach nur eine kurze schriftliche Bestätigung eines zuvor abgeschlossenen Vertrages und nicht die Annahme eines Angebots. Die Annahme hat bereits in den vorangegangenen Vertragsverhandlungen mit dem Vertragsabschluss stattgefunden. Das Bestätigungsschreiben ist bzgl. des Abschlusses rein deklaratorisch. Nur wenn der Vertragsinhalt durch das Bestätigungsschreiben abgeändert wird oder wenn nur aus Sicht des Absenders bei den vorangegangenen Vertragsverhandlungen ein Vertragsschluss vorgelegen hat, objektiv aber keiner vorlag, kann dem Bestätigungsschreiben konstitutive Wirkung zukommen und das Schweigen eine Annahme unter den Bedingungen des Bestätigungsschreibens darstellen. Abzugrenzen vom kaufmännischen Bestätigungsschreiben ist die sog. Auftragsbestätigung, der aus Sicht beider Parteien kein Vertragsschluss vorausgegangen ist und die regelmäßig als konstitutive Annahme auszulegen ist.