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Was ist eine Annahme und welchen Inhalt muss sie haben?




Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung mit welcher der Angebotsempfänger ausdrücklich oder konkludent (z.B. durch Inanspruchnahme oder Erfüllung der vertraglichen Leistung) zum Ausdruck bringt, dass er sich mit dem angebotenen Vertragsabschluss uneingeschränkt einverstanden erklärt. Die Annahme ist abzugrenzen von der Empfangsbestätigung des Angebots, welche nur mitteilt, dass der Antrag zugegangen ist, ohne die Annahme zu erklären.