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Ist die Globalzession deshalb sittenwidrig?




Die Globalzession führt nicht nur zu einer erheblichen Benachteiligung des Warenkreditgebers gegenüber dem Geldkreditgeber. Der Käufer wird auch dazu gedrängt, seine Lieferanten, die nur unter verlängertem Eigentumsvorbehalt zu liefern pflegen, darüber zu täuschen, dass auch die künftigen Forderungen bereits abgetreten sind. Anderenfalls könnte der Käufer nicht mit der Belieferung rechnen. Insofern stiftet der Zessionar den Zedenten zur Verletzung von Verträgen mit Dritten an (sog. Vertragsbruchtheorie). Außerhalb von Branchen, in denen ein verlängerter Eigentumsvorbehalt unüblich ist und der Sicherungsnehmer von dem Konflikt daher nicht wissen konnte, ist die unbeschränkte Globalzession daher sittenwidrig und nach § 138 I BGB unwirksam. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist damit vorrangig.