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Ist die Aufhebung eines formbedürftigen Vertrags formfrei möglich?




Soweit nicht – wie für den Erbvertrag (§ 2290 I BGB) und für die Auflösung eines Arbeitsvertrags (§ 623 BGB) – gesetzlich etwas anderes bestimmt ist, ist die Aufhebung eines formbedürftigen Vertrags grundsätzlich formfrei.