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Kann die vorgeschriebene Schriftform auch durch andere Formen ersetzt werden?




Ja. Alle Formerfordernisse können durch Formen mit jeweils gleichwertigen oder höheren Anforderungen ersetzt werden, die Schriftform etwa durch die elektronische Form gem. § 126 III BGB und die notarielle Beurkundung nach § 126 IV BGB, nicht aber durch die Textform.