Springe direkt zu Inhalt

Warum ist die Anfechtungsfrist in § 124 BGB länger?




Die längere Anfechtungsfrist von einem Jahr ab Kenntnis von der Täuschung oder Ende der Bedrohungslage ist durch das mangelnde Schutzbedürfnis des Erklärungsempfängers begründet. Er ist in seinem Vertrauen auf die Wirksamkeit der Erklärung nicht schutzwürdig.