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Was ist, wenn V die Annahme des Briefs abgelehnt hat, weil er mangels ausreichender Frankierung Nachporto hätte zahlen müssen?




Müsste der Empfänger anderenfalls Nachporto zahlen, darf er die Annahme verweigern. Da der Brief deshalb nicht vom Postboten übergeben wurde, ist er nicht in den Machtbereich des V gelangt und daher aufgrund berechtigter Verweigerung nicht zugegangen.