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Definieren Sie Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille!




Der Handlungswille ist der Wille, überhaupt etwas zu tun oder etwas bewusst zu unterlassen. Das Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein, etwas rechtlich Erhebliches zu tun, also eine Erklärungshandlung vorzunehmen. Der Geschäftswille ist der Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.