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Was ist ein Rechtsgeschäft?




Ein Rechtsgeschäft besteht aus mindestens einer Willenserklärung. Einen Fall, in dem sich das Rechtsgeschäft darin erschöpft, stellen einseitige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung dar. Es kann auch aus mehreren Willenserklärungen bestehen, wie etwa der zweiseitige Vertrag aus zwei übereinstimmenden wechselseitigen Willenserklärungen, aber auch zusätzliche Elemente wie Realakte beinhalten, beispielsweise die Übereignung gem. § 929 S. 1 BGB, bestehend aus zwei Willenserklärungen (dinglicher Vertrag) und der Übergabe. Das BGB verwendet die Begriffe Willenserklärung und Rechtsgeschäft uneinheitlich, oft synonym.