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Wie unterscheiden sich Rechts- und Geschäftsfähigkeit voneinander?




Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, während die Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit ist, durch eigene Handlungen Rechte zu erwerben und Pflichten zu übernehmen. Der Geschäftsfähige kann durch die Abgabe von Willenserklärungen seine Rechtsverhältnisse eigenverantwortlich gestalten. Während jeder Mensch rechtsfähig ist (§ 1 BGB), hängt die Geschäftsfähigkeit von persönlichen Voraussetzungen ab.