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Was versteht man unter einem für den Minderjährigen neutralen Geschäft? Ist dieses wirksam? Welche beiden klassischen Beispiele gibt es hierfür?




Ein rechtlich neutrales Geschäft ist ein Rechtsgeschäft, das dem Minderjährigen weder rechtlichen Vorteil noch Nachteil bringt. Es ist nach überwiegender Ansicht wirksam, da der Minderjährige in diesem Fall keines Schutzes bedarf (teleologische Reduktion von § 107 BGB). Ein Beispiel hierfür ist die Stellvertretung durch einen beschränkt Geschäftsfähigen, die nach § 165 BGB ausdrücklich zulässig ist, da die Folgen aus dem Geschäft den Vertretenen und nicht den Vertreter treffen. Zudem haftet der beschränkt Geschäftsfähige nach § 179 III 2 BGB selbst dann nicht, wenn er als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat, es sei denn, er wurde mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters tätig. Ein weiteres klassisches Beispiel ist die Übereignung fremder Sachen durch den Minderjährigen.