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Beispielsfall: Der ADAC als eingetragener Idealverein gründet und betreibt als 100%ige Tochtergesellschaft die ADAC-Rechtsschutzversicherungs-AG. Dagegen klagen andere Rechtsschutzversiche...




Nach der Rechtsprechung ist die unternehmerische Tätigkeit einer von einem Idealverein (hier: dem ADAC) gegründeten und betriebenen AG (hier: der ADAC-Rechtsschutzversicherungs-AG) dem Verein nicht als eigener wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. der §§ 21 , 22 BGB zuzurechnen, wenn die AG rechtlich und organisatorisch gegenüber dem Verein verselbständigt ist und den bei ihr Versicherten und ihren sonstigen Gläubigern damit den Schutz des Aktienrechts bietet.