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Was sind die wichtigsten Unterschiede zu den Personengesellschaften?




Der Verein ist typologisch durch seine in der Regel größere Mitgliederzahl geprägt. Daraus folgen die Notwendigkeit seiner Unabhängigkeit vom Bestand seiner Mitglieder (vgl. § 39 I BGB im Gegensatz zur GbR, die dann grundsätzlich aufgelöst wird, vgl. §§ 723, 727 BGB) und vor allem der Mehrheitsgrundsatz bei der Beschlussfassung (§ 32 I 3 BGB) und die Geschäftsführung und Vertretung durch einen Vorstand, der nicht zwingend Mitglied sein muss (§ 26 BGB, sog. Fremdorganschaft) im Gegensatz zur notwendigen Selbstorganschaft bei der GbR.