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Fälle zum Staatsorganisationsrecht

Hier geht es zur thematischen Liste.

         

Bahnreform***

Managementfehler haben die Deutsche Bahn AG in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht. Der Deutsche Bundestag beschließt daher per Gesetz, die Bund Deutsche Bahn AG zu verstaatlichen. Sowohl Bundespräsident Prächtle als auch Bundesratspräsident Bernd Bussi, der Prächtle infolge eines Autounfalls für zwei Monate vertritt, halten das Gesetz jedoch für verfassungswidrig und verweigern dessen Ausfertigung. Der Bundestag ruft daraufhin das Bundesverfassungsgericht an. 

Berliner Verträge*****

Die Rentnerin Rita Rüstig erhebt vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den ESM-Vertrag und die von Deutschland ordnungsgemäß ratifizierten Änderungsverträge zur erneuten Reform der Europäischen Union, die eine Pflicht zum Hissen der EU-Flagge begründen und der EU die Zuständigkeit für das Steuerrecht übertragen.

Chefsache I ***

Entgegen der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung schlägt Bundeskanzlerin Margit Gräfin von Eisen auf Druck der CLP-Fraktion nach ihrer Wiederwahl nicht den FMP-Vorsitzenden Osterwoge, sondern erneut Dagobert Rumsweg zum Verteidigungsminister vor. Bundespräsident Prächtle verweigert dessen Ernennung. Die Bundeskanzlerin ruft daraufhin das Bundesverfassungsgericht an. 

Chefsache II - Tag der Abrechnung***

Nach dem Bruch der CLP/FMP-Koalition durch die FMP vereinbart die CLP eine Koalition mit DEN BUNTEN. Allerdings haben zehn CLP-Abgeordnete Bedenken gegen diese Koalition und verweigern ihr eine uneingeschränkte Unterstützung. Um Neuwahlen zu ermöglichen, stellt die Bundeskanzlerin die Vertrauensvertrage, die sie absprachegemäß verliert. Bundespräsident Prächtle verweigert dennoch die notwendige Auflösung des Bundestages. Die Bundeskanzlerin wendet sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht. 

Der Fall Saumann°

Über die Nebentätigkeit des FMP-Fraktionsmitglieds Beatus Saumann, der Mehrheitsgesellschafter eines Betreibers von kommerziellen Internetseiten mit pornographischen Inhalten ist, bricht eine öffentliche Debatte aus. Um die FMP aus den negativen Schlagzeilen zu bringen, wird Saumann aus der FMP-Fraktion ausgeschlossen. Er ruft daraufhin das Bundesverfassungsgericht an.

Gleichgeschaltet*

Ein neues Bündnis – das BRAUN – erobert im Berliner Landtag mit seinem harten „Law-and-Order“-Kurs die absolute Mehrheit. Unter dem Eindruck einer „Schutzhaft“ löst der Bundestag per Gesetz den Berliner Landtag auf und verbietet das BRAUN. Dagegen wehren sich das BRAUN und die Ritter des Rechtsstaats: die Saarländische Landesregierung.

 

Klimanotstand*****

Im Jahr 2026 ist der lange beschworene Klimawandel da und fordert zahlreiche Todesopfer unter den Bundesbürger*innen. Bundesregierung und Bundestag erklären darauf den "Klimanotstand" und erweitern die "Klimakompetenzen" der Bundesregierung enorm. Das Bundesland X will das nicht hinnehmen. An irgendein historisches Gesetz erinnert das neue KlimaNotG doch. Welches war das noch gleich?

Oppositionsrechte in Zeiten der GroKo*****

In Zeiten der GroKo herrscht eine angespannte Stimmung in den Reihen der Opposition. Diese sieht sich angesichts der überwältigenden Regierungskoalition stark benachteiligt. So könnten wichtige parlamentarische Oppositionsrechte nicht mehr effektiv ausgeübt werden. Um dem Abhilfe zu schaffen, zieht die Oppositionsfraktion vors BVerfG. (Nach einer wahren Begebenheit)

Ordnungsgewalt***

Bevor sich die Volksvertreter in die Sommerpause verabschieden, gibt es im politischen Berlin noch viel zu tun: Die Bundeskanzlerin Margit Gräfin von Eisen ist in den vergangenen Wochen unter Anderem nach Moskau und Brüssel gereist und mit konkreten Verhandlungsergebnissen nach Berlin zurückgekommen.

Tumult im Bundestag**

Der BUNTEN-Abgeordnete Alfred Angler wirft der Bundeskanzlerin im Rahmen eines Debattenbeitrags eine wissentlich falsche Darstellung der Arbeitsmarkt- und Altersversorgungsentwicklung vor. Bundestagspräsident Dr. Kalbert erteilt ihm daraufhin eine Rüge wegen nichtparlamentarischer Ausführungen. Angler ruft daraufhin das Bundesverfassungsgericht an. 

 

Abgeordnetenrechte***

Ein Abgeordneter möchte mehr über die Tätigkeiten der deutschen Geheimdienste wissen. Hat er diesbezüglich ein Frage- und Informationsrecht? Ist eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens im Deutschen Bundestag möglich und verfassungsmäßig? Und inwieweit schützt Art. 38 GG auch eine räumliche Sphäre, insbesondere Abgeordnetenbüros?

Diese Fragen werden in der vorliegenden Klausur verfassungsrechtlich und prozessual eingekleidet. Viel Erfolg!