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Chefsache II - Tag der Abrechnung (Sachverhalt)

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)

 

Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Jan-Peter Wiepert; Timon El-Sherif

Stand der Bearbeitung: Juli 2023

Im Bundestag besteht zurzeit folgende Verteilung der 600 Sitze:

 

Christlich-Liberale Partei (CLP):

274

Sozialistische Partei (SP):

263

Freiheitliche Moralpartei (FMP):

31

DIE BUNTEN:

32

 

Auf dieser Grundlage bildete sich eine Koalition zwischen CLP und FMP. Im Laufe der Legislaturperiode kam es aber zu unüberbrückbaren Widersprüchen zwischen den Koalitionspartnern. In deren Folge kündigte die FMP schließlich die Koalitionsvereinbarung, ihre Minister traten zurück.

 

Zum allgemeinen Erstaunen der Öffentlichkeit unterbreiteten die BUNTEN in dieser Situation der CLP ein Koalitionsangebot. Auch die CLP-Spitze zeigte Interesse an einer solchen Koalition. So kam eine Koalitionsvereinbarung zustande, nach der den BUNTEN u.a. das Justiz-, das Umwelt-, das Verkehrs- und das Gesundheitsministerium überlassen werden sollte. Aus der Koalitionsvereinbarung ergab sich gerade in diesen Sachbereichen auch ein deutlicher Kurswechsel gegenüber der früher von CLP und FMP gemeinsam getragenen Politik.

 

In der Öffentlichkeit wurde harsche Kritik am Vorgehen der CLP laut. Eine Koalition zwischen CLP und BUNTEN war nie für möglich gehalten worden. In Presse-, Rundfunk- und Fernsehkommentaren wird daher das Vorgehen der Bundeskanzlerin für höchst undemokratisch gehalten, da "der Wähler der CLP ein Mandat für eine Schwarz-Bunte-Koalition nicht gegeben habe". Deshalb haben auch zehn Abgeordnete der CLP Bedenken gegen diese Koalition. Sie erklären daher öffentlich, dass sie die neue Bundesregierung nur solange unterstützen würden, wie die von ihr verfolgten Ziele dem Kurs der früheren CLP/FMP-Koalition entsprechen.

 

Daraufhin beschließen die Parteispitzen der CLP und der BUNTEN, so bald wie möglich Neuwahlen herbeizuführen, da wegen des unkalkulierbaren Stimmverhaltens der zehn CLP- Abgeordneten eine sinnvolle politische Arbeit in Regierung und Parlament unmöglich sei. Da kein anderer Weg zu Neuwahlen gangbar erscheint, stellt Bundeskanzlerin Margit Gräfin von Eisen im Bundestag gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG den Antrag, ihr das Vertrauen auszusprechen. Wie vorher besprochen, enthalten sich die Abgeordneten der CLP und der BUNTEN der Stimme, so dass der Antrag keine Mehrheit findet. Am nächsten Tag schlägt die Bundeskanzlerin Bundespräsident Prächtle vor, den Bundestag aufzulösen.

 

Der Bundespräsident weigert sich jedoch, diesem Begehren zu entsprechen. Zunächst seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bundestagsauflösung nicht gegeben, da die Stellung der Vertrauensfrage ja nur eine bloße Spiegelfechterei gewesen sei, um auf diesem Umwege zu einer in der Verfassung nicht vorgesehenen Selbstauflösung des Parlaments zu kommen. Prächtle, der persönliche Animositäten gegen die Bundeskanzlerin hegt, meint zudem, wenn die Kanzlerin es nicht schaffe, ihre Fraktion zu disziplinieren, müsse sie eben bis zum regulären Wahltermin in drei Jahren eine Minderheitsregierung führen, sofern es nicht vorher zur Wahl eines neuen Bundeskanzlers komme. Auf diese Weise habe sie – was er mit persönlicher Genugtuung sehe – reichlich Zeit, sich zu blamieren. Aber auch unabhängig davon halte er eine Parlamentsauflösung nicht für opportun: Es sei nämlich gar nicht sicher, ob Neuwahlen zurzeit zu einer stabilen Mehrheit führen würden. Der Abstand zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen sei extrem knapp. Fest stehe auch, dass die FMP in nächster Zukunft weder mit der CLP noch mit der SP koalieren, sondern zumindest für eine Wahlperiode in der Oppositionsrolle verbleiben wolle, um zu neuer Einheit zu finden. Eine Koalition zwischen CLP und SP oder zwischen SP und den BUNTEN sei ebenfalls wegen unüberbrückbarer politischer Gegensätze – auch nach den Aussagen der jeweiligen Parteivorsitzenden – ausgeschlossen. Daher sei eine stabile politische Mehrheit nur zu erwarten, wenn entweder die CLP, die SP oder die CLP/DIE BUNTEN-Koalition aufgrund der Neuwahl die absolute Mehrheit erreichen würde. Keine dieser Möglichkeiten erscheine jedoch aufgrund der demoskopischen Umfragen als wahrscheinlich, vielmehr sei mit Ergebnissen zu rechnen, die zu einem politischen Patt führen würden.

 

Gräfin von Eisen ist über die Animositäten des Bundespräsidenten empört. Zwar sei zuzugeben, dass seine Befürchtungen über die möglichen Ergebnisse einer Neuwahl nicht völlig aus der Luft gegriffen seien. Jedoch obliege die Einschätzung der politischen Lage ihr als Bundeskanzlerin und nicht dem Bundespräsidenten. Dieser dürfe sie jedenfalls nicht aus persönlichen Motiven einfach so hängen lassen, zumal die Mehrheit der Bevölkerung und auch die Führung der SP und der FMP Neuwahlen wünsche und sie beim Wähler "im Wort" stehe.

 

Die Bundeskanzlerin beantragt daher beim BVerfG festzustellen, dass der Bundespräsident durch die Nichtauflösung des Bundestages ihr Vorschlagsrecht aus Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt habe. Der Bundespräsident hält diesen Antrag für unzulässig, da mittlerweile mehr als 21 Tage verstrichen seien, eine Parlamentsauflösung also gar nicht mehr in Betracht komme.

 

Wie wird das BVerfG entscheiden?



Chefsache II Sachverhalt (pdf)

Chefsache II Lösungsvorschlag (pdf)


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