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Straßenfeste (Sachverhalt)

Teil 1

Der populäre Berliner Modeunternehmer Robert Robertsky möchte seine Sommerkollektion auf besondere Art und Weise vorstellen und dabei einen möglichst großen Werbeeffekt erzielen. Er beabsichtigt, seine wichtigsten Kunden sowie die Redakteure der größten Modezeitschriften, mithin einige hundert Personen, zu einer Modenschau vor einer ansprechenden Kulisse einzuladen. Robert Robertsky hat sich in den Kopf gesetzt, den Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor für diese Pläne zu nutzen. Da dieser Bereich ohnehin nicht für den Autoverkehr zugänglich ist, würde der Verkehrsfluss in der Innenstadt nicht behindert und er könne seinen persönlich eingeladenen Gästen ein ganz besonderes Erlebnis bieten.

Robert Robertsky wendet sich mit diesen Plänen an das Bezirksamt Mitte und beantragt im September 2016, nachdem er alle anderen erforderlichen Genehmigungen erhalten hat, für den 01.12.2016 eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis für einen Laufsteg sowie zwei Cateringzelte auf dem Pariser Platz. Der Bezirk Mitte ist von der Idee begeistert. Für Robert Robertsky, der ein weltweit populärer Designer sei, müsse man die üblichen bürokratischen Hindernisse aus dem Weg schaffen und alle Hebel in Bewegung setzen. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sei also selbstverständlich.

Nachdem der Senat von dem Vorhaben des Robert Robertsky und der Auffassung des Bezirks erfährt, weist sie den Bezirk Mitte – noch bevor dieser die Erlaubnis an Robert Robertsky erteilt hat – am 04.10.2016 aufgrund eines zuvor gefassten Beschlusses nach eingehender Prüfung aller in Betracht kommenden Handlungsmöglichkeiten an, die Sondernutzungserlaubnis zu verweigern, da diese gegen „geltendes Recht verstoße“ und ihr „beschlossene Grundsätze der Nutzung des öffentlichen Raumes“ entgegenstünden. Damit bezieht sich der Senat auf die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erlassene und seit dem 01.6.2016 in Berlin geltende Verwaltungsvorschrift (VwV) zur „Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen an ausgewählten Orten im zentralen Bereich von Berlin“. Die VwV Sondernutzungen, die in ihrem räumlichen Geltungsbereich den Pariser Platz erfasst, sieht u.a. folgende Regelungen vor:

 

„1. Veranstaltungsbegriff

Veranstaltungen im Sinne dieser Regelung sind solche Vorhaben, die nach dem Berliner Straßengesetz oder der Straßenverkehrsordnung genehmigungsbedürftig sind, eine Mehrzahl von Angeboten und Aufbauten umfassen und einen größeren Personenkreis als Besucher ansprechen. Von einem größeren Besucherkreis ist in der Regel auszugehen, wenn die Veranstaltung an einem ihrer Veranstaltungstage eine Besucherzahl von über 100 Personen anspricht.

2. Ausschlusskriterien

2.1. Veranstaltungen für einen geschlossenen Personenkreis sind grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Ein geschlossener Personenkreis liegt dann vor, wenn die Teilnehmer vom Veranstalter nach seinen eigenen Kriterien festgelegt werden.

2.2. Veranstaltungen, die überwiegend dem Ziel der Förderung des eigenen oder fremden Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen dienen, sind grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. […]“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung und die Bezirksbürgermeisterin Loki Levenbrück sind entsetzt über eine derartige „Bevormundung“ seitens des Senats. Der Bezirk habe seine eigenen Rechte und lasse sich so etwas nicht gefallen. Der Bezirk verzichtet zwar zunächst auf eine Erteilung der Sondernutzungserlaubnis, möchte aber gerichtlich feststellen lassen, ob das Vorgehen des Senats rechtmäßig war.

 

Aufgabe 1:  War der Beschluss des Senates, den Bezirk zur Versagung der Sondernutzungserlaubnis anzuweisen, rechtmäßig?

Aufgabe 2:  Wäre ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelf des Bezirks gegen den Beschluss des Senats zulässig?

 

Teil 2

Auch im Bezirk Pankow gibt es Ärger mit der Nutzung öffentlicher Flächen. Das dortige Bezirksamt hat der Freiwilligen Feuerwehr Pankow e.V. am 20.10.2016 eine Sondernutzungserlaubnis für den Pankower Marktplatz erteilt, wo der Verein am 15.12.2016 seinen jährlichen Adventsbasar veranstalten will. Der Basar umfasst fünf Verkaufsstände für Handgemachtes (Kerzen, Holzfiguren, Schmuck) sowie einen Glühwein-Stand. Die für das Straßenwesen zuständige Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist wenig begeistert. Dies sei ein gutes Beispiel für Veranstaltungen, von denen man die Berliner Plätze befreien wollte, da dringende Gesamtinteressen Berlins einer solchen Sondernutzungserlaubnis entgegenstünden. Allerdings gelingt es der Senatorin in diesem Fall nicht, den Berliner Senat für ein Tätigwerden zu mobilisieren. Nach erfolglosen Gesprächen mit den Verantwortlichen im Bezirk Pankow und nachdem sie die Senatsverwaltung für Inneres darüber informiert hat, weist die Senatorin den Bezirk Pankow an, die bereits erteilte Sondernutzungserlaubnis gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr Pankow e.V. zurückzunehmen. Da der Bezirk diesem Ansinnen nicht nachkommt, nimmt die Senatorin die Sondernutzungserlaubnis mit Bescheid vom 02.11.2016 selbst zurück.

Die Bezirksverordnetenversammlung und der Bezirksbürgermeister in Pankow, Konstantin Schäufele, sind außer sich. Man habe der Freiwilligen Feuerwehr Pankow e.V. nach Abwägung der straßenrechtlichen Belange die Sondernutzungserlaubnis wie in jedem Jahr erteilt, und es könne doch nicht sein, dass die Senatorin einfach in dieses dem Bezirk zustehende Recht eingreife. Außerdem gehöre, was zutrifft, der Pankower Marktplatz nicht zu den in der „VwV Sondernutzung“ erfassten zentralen Bereichen Berlins. Der Bezirk möchte sich gerichtlich gegen das Vorgehen der Senatorin wehren.

 

Aufgabe 3:  Hätte ein entsprechender verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelf des Bezirks Aussicht auf Erfolg?

 

 

Bearbeitervermerk (zu Teil 1 und 2):Nehmen Sie umfassend zu den aufgeworfenen Rechtsfragen gutachtlich Stellung, gegebenenfalls in einem Hilfsgutachten.


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© Markus Heintzen (Freie Universität Berlin) und Heike Krieger (Freie Universität Berlin)

Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Hilde Neidhardt, Sebastian Schwarz, Jannik Bach
Stand der Bearbeitung: Oktober 2016