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Deutsche Eiche e. V . (Sachverhalt)

Der „Kameradschaftsbund Deutsche Eiche“ ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin, dessen Mitglieder ehemalige Angehörige der Waffen-SS sind. Vorsitzendes Vorstandsmitglied des Vereins ist seit seiner Gründung Karl Kunstinnig, der Vater des Berliner Verlegers Dr. Kurt Kunstinnig.

In § 3 seiner Satzung bekennt sich der Verein zu den Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaat und Föderalismus sowie zu den Grundrechten. In § 4 wird hervorgehoben, dass Ziel des Vereins lediglich sei, die persönlichen „kameradschaftlichen“ Beziehungen seiner Mitglieder zu pflegen, und dass die Restauration und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts mit der Mitgliedschaft unvereinbar seien. Tatsächlich enthält sich der Verein auch jeglicher politischer Betätigung und fördert allein die Geselligkeit unter seinen nunmehr schon recht betagten Mitgliedern.

Ort des jährlich stattfindenden Kameradschaftstreffens des Vereins ist regelmäßig die Stadt Berlin. Am 8. Mai sollte auch in diesem Jahr das Treffen in dem Gesellschaftsraum des Gasthofs „Zum Hirschen“ stattfinden, der am Köpenicker Rathaus gelegen ist. Einladungen zu diesem Kameradschaftstreffen erfolgten lediglich in privaten Schreiben an die Mitglieder des Vereins. Dennoch wurde das Treffen schnell in ganz Berlin bekannt und stieß auf heftige Ablehnung in der Bevölkerung. Mehrere Gruppierungen riefen zu Kundgebungen vor dem Gasthof „Zum Hirsch“ am Tag des Treffens unter dem Motto auf: „Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft!“

Um „Weimarer Zustände“ aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen von Berlin fernzuhalten, verbot das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf Anraten des Bezirksbürgermeisters Wilhelm Voigt das Kameradschaftstreffen des Vereins am 26. April formell ordnungsgemäß und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Zur Begründung gab er an, die Sicherheit dieses Treffens könne unter keinen Umständen gewährleistet werden. Eine Anfrage bei der Polizeipräsidentin in Berlin habe ergeben, dass zum Schutz der Versammlung keine Polizisten verfügbar seien: Fast alle Berliner Polizeikräfte seien wegen des in Berlin stattfindenden Gipfeltreffens aller Regierungschefs der Europäischen Union gebunden. Am 8. Mai sollen schließlich im Schloss Bellevue die sog. „Berliner Verträge“ zur erneuten Reform der Europäischen Union unterzeichnet werden. Gerade deshalb weist Voigt in der Begründung der Verbotsverfügung auch darauf hin, dass ein Treffen von ehemaligen SS-Angehörigen dem Image der Stadt Berlin schade und es darüber hinaus auch den ausländischen Regierungschefs als eine ungeheuerliche Provokation vorkommen müsse, wenn gleichsam „direkt vor ihrer Nase“, ausgerechnet am 8. Mai eine Versammlung ehemaliger SS-Mitglieder stattfinden würde. Da Bundeskanzlerin Margit Gräfin von Eisen  - von ihm informiert - keinen Anlass zum Ergreifen besonderer Maßnahmen gesehen hätte, sei eine von ihm – dem Bürgermeister von Treptow-Köpenick - erlassene Verbotsverfügung die einzige Möglichkeit, um eine Blamage von der Bundesrepublik Deutschland fernzuhalten.

KarlKunstinnig legte namens des „Kameradschaftsbunds Deutsche Eiche e.V.“ gegen die Verfügung am 27. April ordnungsgemäß Widerspruch ein, über den bisher nicht entschieden ist; ein Antrag des Kameradschaftsbundes auf Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Berlin blieb ohne Erfolg. Daraufhin sagte der Verein das Treffen ab.

Am 14. September erhob Karl Kunstinnig nunmehr namens des Kameradschaftsbunds ordnungsgemäß vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage, weil er die Verfügung vom 26. April dieses Jahres für rechtswidrig hält und im Hinblick auf das nächste Treffen im nächsten Jahr eine rechtliche Klärung anstrebt, zumal bereits jetzt in Berlin für denselben Zeitraum die - wegen der Nichtigkeitserklärung des deutschen Ratifikationsgesetzes zu den „Berliner Verträgen“ durch das BVerfG notwendig gewordene - Regierungskonferenz „Berlin II“ angesetzt wurde.

 

Wird die Klage Erfolg haben?


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