Springe direkt zu Inhalt

Demonstrationsverbot (Sachverhalt)

 

Die rechtsradikale Partei "die Braunen" meldete Anfang Januar bei der zuständigen Polizeipräsidenten Beatrice von Bullenberg in Berlin eine öffentliche Versammlung für den 27. Januar 2008 (Sonntag) an. Die Versammlung mit erwarteten 50 Teilnehmern soll unter dem Motto "Keine Demonstrationsverbote - Meinungsfreiheit erkämpfen - § 130 StGB abschaffen" von 13 bis 18 Uhr stattfinden. Die Teilnehmer sollen in schwarzer Kleidung und ernsten Mienen schweigend am Großen Stern den Marsch starten, das Holocaust-Mahnmal umrunden und an der Friedrichstraße mit einer Gedenkstunde enden.

Die Polizeipräsidentin erließ nach erfolgter Anhörung "der Braunen" am 15. Januar 2008 einen Bescheid mit folgenden Auflagen. Er ordnete die zeitliche Verlegung der angemeldeten Versammlung auf den 6. Februar 2008 (Mittwoch), eine Änderung der Route sowie das Verbot von schwarzer Kleidung an. Die Versammlung hat danach vom Großen Stern über den Potsdamer Platz zur Friedrichstraße marschieren und das Holocaust-Mahnmal zu meiden. Zur Begründung führt die Polizeipräsidentin an, eine derartige Versammlung könne an dem wichtigen Gedenktag nicht toleriert werden. Das Versammlungsgesetz verbiete Uniformen und eine Versammlung am Mahnmal für die ermordeten Juden sei wegen der Neuregelung des Versammlungsgesetzes nicht möglich. Die breite Öffentlichkeit könne schließlich auch am Potsdamer Platz erreicht werden. Zudem haben sich für den 27. Januar schon andere Veranstaltungen angemeldet und alle Berliner Polizisten seien bereits verplant. Die angemeldete Versammlung könne mangels verfügbarer Einsatzkräfte nicht vor gewaltbereiten Versammlungsgegnern und Ausschreitungen geschützt werden, mit denen aber nach allgemeinen Erfahrungssätzen gerechnet werden muss.

Da die Partei "die Braunen" die Versammlung unbedingt am 27. Januar 2008 durchführen möchte, entscheidet sie sich für das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Dieses lehnt seinen Antrag ab. Auch die Beschwerde vor dem OVG bleibt ohne Erfolg. Die Partei "die Braunen" erhebt fristgerecht Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des OVG. Erfolgsaussichten?


Zur zuletzt besuchten Textpassage | Zum Seitenanfang