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Sauna (Sachverhalt)

Das Land Berlin betreibt neben den Berliner Bäder Betrieben, die eine Anstalt des öffentlichen Rechts sind, nunmehr auch die Be Fresch-Gmbh, die ihr zu100% gehört. Diese betreibt das  Berliner Bäderspaß Barquarium. Die Gründung der Gesellschaft war seinerzeit nach langer Diskussion im Senat auf der Grundlage mehrerer Expertisen von Unternehmensberatern sowie Steuerrechtsexperten vor allem unter dem Gesichtspunkt erfolgt, dass die privatrechtliche Organisationsform flexibler sei als eine öffentlich-rechtliche und zudem unter steuerlichen Aspekten günstiger. Da die Berliner Bäder Betriebe ständig den Haushalt des schon hoch verschuldeten Berlin belasten, will man testen, ob die neue Rechtsform nicht hilft, zu einer Entlastung des Haushalt beizutragen. In dem Gesellschaftsvertrag wird  sichergestellt, dass das Land über den Betrag von 100.000 € hinaus keine Einzahlungsverpflichtung trifft, der Einfluss des Landes angemessen bleibt, und dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufzustellen und zu prüfen sind. Das Abgeordnetenhaus hat eingewilligt. Um den gesteigerten Ansprüchen der Berliner Erholungssuchenden gerecht zu werden, forderte der Berliner Senat vor zwei Jahren den Regierenden Bürgermeister Bernd Bussi auf zu prüfen, wie man das BBB noch attraktiver gestalten könnte. Schließlich wurde beschlossen, im BBB zwei neue "Fun-Zones" einzurichten, nämlich eine Sauna und einen Bereich mit Bräunungsliegen.

Nachdem diese Neuerungen zu einem gesteigerten Erfolg des BBB beigetragen hatten, entschloss sich Babsi Braun, mit dem Betrieb einer neu zu gründenden privaten Saunaanlage mit Sonnenstudio "BeSun" in der Nähe des BBB ihr gewerbliches Glück zu machen. Das von ihr erhoffte Geschäft stellte sich allerdings bislang nicht so recht ein, und Babsi Braun meint, das liege nur daran, dass die Be Fresch-Gmbh ihr Konkurrenz mache. Braun hält dies mit den verfassungsrechtlich geschützten Prinzipien der freien Marktwirtschaft und des freien Unternehmertums sowie den allgemeinen Grundsätzen der Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland für unvereinbar. Die Stadt dürfe nicht mit Steuermitteln als ihr Konkurrent auftreten und auf diese Weise noch Gewinne einstreichen.

Braunverlangt daher die Einstellung des Betriebes der Saunaanlage und der Sonnen- und Bräunungsliegen im BBB. Der Regierende Bürgermeister Bernd Bussi hält dieses Begehren für absurd: Das Spaßbad bestehe im öffentlichen Interesse und so auch die dort betriebene Sauna wie das Solarium. Wenn Braunhiermit nicht zufrieden sei, solle sie sich direkt an die Be Fresch-Gmbh wenden. Schließlich habe man nicht extra die Verwaltung des Spaßbades privatisiert, um nun doch wieder mit den Angelegenheiten des Schwimmbades behelligt zu werden. Wenn Braun in der harten Konkurrenz um die Gunst der Berliner Erholungssuchenden der Be Fresch-Gmbh unterliege, so zeige sich hier im Übrigen nur der ganz normale Mechanismus des Wettbewerbs, der bekanntlich das Geschäft belebe und dem Kunden Nutzen bringe.

Braun will sich das nicht gefallen lassen und erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Land Berlin: Es solle darauf hinwirken, dass die ihm gehörende Be Fresch-Gmbh den Betrieb von Saunaanlagen sowie Sonnen- und Bräunungsliegen im BBB einstellt.

Hat die Klage Brauns Aussicht auf Erfolg?


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© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)


Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Dominik Steiger

Stand der Bearbeitung: 20.01.2010


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