Obdachlos (Sachverhalt)
Dr. Kurt Kunstinnig ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in der Reichenbergerstraße 23 in Kreuzberg-Friedrichshain. Eine seiner Wohnungen ist an Achim Armbruster vermietet, der dort mit seiner Frau und sechs Kindern wohnt; seine Frau ist in anderen Umständen und erwartet im nächsten Frühjahr ihr siebtes Kind.
Nachdem der schon verschuldete Armbruster im Zuge der Wirtschaftskrise seine Stelle im mittleren Management einer großen Musikfirma verloren hatte, verschlechterten sich die finanziellen Verhältnisse der Familie rapide. Ab letzten März wurde keine Miete mehr gezahlt. Da Gespräche über eine Ratenzahlung zwischen Dr. Kunstinnig und Armbruster erfolglos blieben, kündigte Dr. Kunstinnig das Mietverhältnis und erstritt ein rechtskräftiges Räumungsurteil gegen die Familie Armbruster.
Ein Antrag Armbruster auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wurde zurückgewiesen. Kurz bevor es zu einer Räumungsvollstreckung kommen sollte, begab sich Armbruster zur Bezirksbürgermeisterin des Bezirks Kreuzberg-Friedrichshain, Gisela Grün, und schilderte ihr die Situation: Er würde mit seiner Familie obdachlos werden, wenn er aus dieser Wohnung ausziehen müsse. Nicht nur seinen Kindern wäre dies auf Grund des immer schlechter werdenden Wetters unzumutbar. Auch im Hinblick auf den erwarteten Nachwuchs wäre es eine unerträgliche Situation, die ernsthafte Auswirkungen auf die Gesundheit aller Beteiligten haben könnte. Alle anderen Möglichkeiten, sich und seiner Familie ein Obdach zu verschaffen, seien bisher ohne Erfolg geblieben. Armbruster legte Grün ein Bündel von Briefen mit Absagen potenzieller Vermieter vor und wies darauf hin, dass andere Wohnungen in Berlin entweder nicht verfügbar oder finanziell für ihn nicht erschwinglich seien.
Bezirksbürgermeisterin Grün erläuterte Armbruster, dass die Stadt derzeit selbst keine für die Familie geeigneten leer stehenden Wohnungen habe. Da sie aber auch die Bezirksstadträtin für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt sei, könne sie möglicherweise in dieser Funktion die Familie wieder in ihre bisherige Wohnung einweisen lassen, weil ihrer Meinung nach der Vermieter die Obdachlosigkeit auch verursacht habe. Dr. Kunstinnig sei dafür bekannt, dass er sein Recht – um jeden Preis – immer durchgesetzt sehen wolle, egal wer dabei auf der Strecke bleibe.
Da nach Angaben Armbruster die Räumung der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher demnächst erfolgen sollte, überlegte Grün, einen Bescheid zu erlassen, in dem die Einweisung der Familie Armbruster in die Wohnung Reichenbergerstr. 23 zu Lasten von Dr. Kunstinnig ausgesprochen wird. Dr. Kunstinnig, der von Grün auf seine Überlegungen angesprochen wurde, wendete dagegen ein, er verstehe nicht, warum er hier als Verursacher der Obdachlosigkeit gelte. Immerhin habe er nur sein Recht wahrgenommen, das ihm als Eigentümer zustehe. Für die Inanspruchnahme seiner Wohnung für die Familie Armbruster sehe er zudem auch keinen Anlass; immerhin gebe es andere Möglichkeiten, der Familie ein Obdach zu geben. Um das Problem aus der Welt zu schaffen, könne man die Familie zum Beispiel auch in einem der zwei vorhandenen, mit einer Toilette versehenen, Büro-Container der Stadt unterbringen.. Dr. Kunstinnig gibt zwar zu, dass die Verhältnisse in den Containern mit ihren insgesamt 40 qm für die Familie schon beengter seien als in ihrer alten Wohnung, doch solle sich die Familie nicht so anstellen; nach dem Krieg hätten schließlich Verwandte von ihm - eine Mutter mit sechs Kindern - auch in sehr beengten Verhältnissen gewohnt.
Von diesen Argumenten lässt sich Grün überzeugen und bietet daher Armbruster einen Bürocontainer als Wohnung an. Verzweifelt wendet sich Armbruster nun an Sie mit der Bitte um gutachtliche Klärung, ob er gerichtlichen Schutz dahingehend erlangen kann, der die Grün zur begehrten Einweisung in die Wohnung verpflichtet, bevor der Gerichtsvollzieher zur Räumung schreitet.
Dokumente
Sichere Dein Wissen auf Cobocards oder ediscio.
Zur zuletzt besuchten Textpassage »
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)
Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Dominik Steiger
Stand der Bearbeitung: 19.10.2009
Zur zuletzt besuchten Textpassage »
Gemeinsames Projekt von Prof. Dr. Markus Heintzen und Prof. Dr. Heike Krieger
Van’t-Hoff-Str. 8 (Postanschrift) 14195 Berlin
Kontakt: info@hauptstadtfaelle.de