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Fälle zum Europarecht

 


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Lauschangriff 2

Lauschangriff auf investigative Journalistin****

Sophie von Sternburg ist eine investigative Journalistin par
excellence. Sie lebt in Buenos Aires und schreibt v.a. über Drogen-
und Waffenschmuggel. Dass der BND nach einer Änderung des G10 Gesetzes
sie möglicherweise abhört, gefällt ihr gar nicht. Nachdem sie in
Karlsruhe scheitert, tritt sie den Weg nach Straßburg an.
 
Aeskulap

Monsieur Pilule geht nach Kreuzberg

Nach der Wende 1990 wird Berlin die Stadt, in die es alle zieht: Modedesigner ebenso wie Studenten, Partypeople genauso wie Juristen mit nicht ganz so vollbefriedigenden Examina, die im öffentlichen Dienst des Westens keine so rechten Aufstiegschancen für sich sehen. Es ist die Zeit des wilden Ostens, jeder will hier auf die eine oder andere Art sein Glück finden. Überraschenderweise ist die prozentual am stärksten wachsende Gruppe die der Apotheker. Diese – dann doch weniger überraschend – gründen v.a. Apotheken. Das führt dazu, dass das Land Berlin ein sowohl formell wie materiell verfassungskonformes Gesetz erlässt, das die Neuerrichtung neuer Apotheken reglementiert.
Warnung vor Jugendsekten

Warnung vor Jugendsekten

Der nach deutschem Recht eingetragene Verein „Kosmische und galaktische Kräfte zur Erreichung transzendentalen und universalen Glückes“ (K) ist eine Gruppierung in Charlottenburg, die gemäß ihrer Satzung die Lehren des Mystikers Mitsuanaha (M) fördern. Wegen einer rasant steigenden Mitgliederanzahl wurde die K schnell Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung. Die Bundesregierung startete aus diesem Grund eine breit angelegte Aufklärungskampagne. Die deutschen Verwaltungsgerichte und das BVerfG wiesen die Klage der K ab, die sich gegen dieses Vorgehen der Regierung wandte. K ist darüber erzürnt und legt deshalb Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein.
 
Hanggrundstück

Winzerleid***

Der Bund erließ 1971 das Weingesetz (WeinG). Zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit des deutschen Weinbaus sieht das Gesetz unter anderem einen Deutschen Weinfonds als Anstalt des öffentlichen Rechts vor (§§ 37 bis 47 WeinG). Sebastian Sartorius betreibt neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit eine kleine Winzerei. Er sieht aber keine Notwendigkeit für die zusätzlichen Werbemaßnahmen des Weinfonds. Nachdem er sich erfolglos gegen den Leistungsbescheid des Weinfonds gewehrt hat und auch die Fachgerichte letztinstanzlich seiner Anfechtungsklage nicht statt gegeben haben, wendet er sich nun Hilfe suchend an das Bundesverfassungsgericht.

 


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Gemeinsames Projekt von Prof. Dr. Markus Heintzen und Prof. Dr. Heike Krieger

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Stand: 29.09.2011

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