Anerkennung Praktika
Für die Anerkennung bereits abgeleisteter Praktikumszeiten ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zuständig. Ob die Voraussetzungen für die Anerkennung von Praktikumszeiten gegeben sind, entnehmen Sie bitte diesen Gesetzesvorschriften. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte das GJPA.