Springe direkt zu Inhalt

Aufbau des Studiums

Gegenstand des Studiums sind Pflichtfächer und wählbare Schwerpunktbereiche. Zusätzlich sind im Studium Module zur Berufsvorbeitung zu belegen sowie ein dreimonatiges Pflichtpraktikum zu absolvieren.

Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts, die einschließlich der rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächer (Rechtsgeschichte und Rechtstheorie) im Zentrum des Einführungsbereichs stehen. Die studienbegleitende Zwischenprüfung soll den Einführungsbereich nach dem zweiten Semester abschließen.

Die in diesen beiden ersten Semestern erworbenen Kenntnisse in den Studienbereichen Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht werden unter Hinzunahme der jeweiligen Verfahrensrechte (Zivil- und Strafverfahrensrecht, Verwaltungs- und Verfassungsprozessrecht) und den Grundlagen des Europarechts im Rahmen des sich anschließenden Aufbaubereichs im dritten, vierten und fünften Semester mittels Hausarbeiten und Klausuren unter Anwendung der erlernten juristischen Methodik geprüft. Abgerundet wird der Aufbaubereich mit der wissenschaftlich vertieften Beschäftigung mit einer Rechtsthematik innerhalb eines Seminars.

Parallel dazu startet im fünften Semester das Schwerpunktbereichsstudium in dem über zwei Semester vertiefte Kenntnisse in einem jeweils gewählten Schwerpunkt erworben werden, wobei es sinnvoll aber nicht zwingend ist das erwähnte Seminar thematisch auf den gewählten Schwerpunktbereich auszurichten. Im Zentrum des Schwerpunktbereichsstudium steht die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, bestehend aus Abschlussarbeit und Abschlussklausur, deren Gesamtnote zu 30 Prozent die in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung eingeht.

Zugleich besteht die Möglichkeit dieses einjährige Schwerpunktbereichsstudium inkl. Prüfung komplett im Ausland an einer von über 50 ausländischen Partneruniversitäten abzulegen. Studierenden, die alle Fachmodule der ersten sechs Fachsemester, alle Module der Berufsvorbereitung sowie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung einschließlich der Studienabschlussarbeit erfolgreich abgeschlossen haben, kann zudem auf Antrag ein Bachelor of Laws (LL.B) verliehen werden. 

Anschließend findet im siebten, achten und neuten Semester im Vertiefungsbereich zur Vorbereitung auf den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung eine Wiederholung und Vertiefung im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht statt. 

Weiterführende Informationen finden Sie hier

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Studienabschnitten

Studien- und Prüfungsordnung 2015