Springe direkt zu Inhalt

Verlängerung des Auslandsaufenthalts

Global Practice Exercise

Global Practice Exercise
Bildquelle: Center for Transnational Legal Studies

Studierende, die vorerst nur für ein einsemestriges Auslandsstudium nominiert worden waren und ihren Studienaufenthalt an der Gastuniversität auf ein ganzes Jahr ausdehnen möchten, kontaktieren bitte als erstes das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft. Die dortigen Mitarbeiter können zunächst mitteilen, ob ein freier Platz für das gewünschte zweite Semester noch zur Verfügung steht oder bei den Bewerbungen um die Restplätze in der zweiten Bewerbungsrunde vergeben worden ist.

Ist eine Verlängerung des Studienaufenthalts an der Gastuniversität noch möglich, gelten die folgenden Verfahren:

Erasmus-Studierende und Studierende im Swiss-European Mobility Programme (SEMP)

  • vom Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft wird dem/der Studierenden ein Formular für die Genehmigung der Verlängerung übersandt
  • dieses Formular muss im zentralen Erasmus-Büro der Gastuniversität (nicht am Fachbereich!) unterzeichnet werden
  • darüber hinaus müssen die Kurse für das zweite Semester gewählt und muss das Änderungsformular des Learning Agreements erstellt und von dem/der Studierenden sowie von der Gastuniversität unterzeichnet werden
  • Frist: die beiden o.g. Dokumente müssen spätestens einen Monat vor dem Ende des ursprünglich geplanten Studienaufenthalts (besser früher!) an der FU Berlin eingehen. Das offizielle Ende des ursprünglich geplanten Studienaufenthalts ersehen Sie aus Ihrem Grant Agreement.
  • Empfängeradresse: jurallp@zedat.fu-berlin.de (Internationales Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft)
  • die Dokumente werden an das zentrale Erasmus-Team der Freien Universität Berlin weitergeleitet
  • das zentrale Erasmus-Team der Freien Universität Berlin bestätigt dem/der Studierenden die Verlängerung

Mobilitätszuschuss für Erasmus-Studierende: Ob auch die Zahlung des Erasmus-Mobilitätszuschusses für den verlängerten Studienzeitraum erfolgen kann, wird in jedem Fall einzeln geprüft und setzt voraus

(1) dass auch für das zweite Austauschsemester mindestens ein Modul (neben dem Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung) für den weiteren Studienverlauf im Studiengang Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin anerkannt werden kann UND

(2) dass ausreichend Restgelder zur Verfügung stehen.

Es ist also recht wahrscheinlich, dass Studierende ihren Studienaufenthalt an der Gastuniversität zwar verlängern können, aber für den verlängerten Zeitraum keinen Erasmus-Mobilitätszuschuss erhalten.

Mobilitätszuschuss der Schweizer Universitäten: Ob der Mobilitätszuschuss des SEMP-Programms auch für das zweite Austauschsemester gezahlt werden kann, ist direkt mit der jeweiligen Schweizer Gastuniversität zu klären.

Studierende in den Übersee-Programmen

  • der Verlängerungswunsch muss dem Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft möglichst frühzeitig mitgeteilt werden
  • gleichzeitig sollte bei eventuellen Stipendiengebern erfragt werden, ob auch die Stipendienzahlung verlängert werden kann
  • die Genehmigung der Verlängerung seitens der Gasthochschule wird vom Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft eingeholt
  • die/der Studierende wird per e-mail über das Ergebnis der Verhandlungen informiert

CTLS-Studierende

  • der Verlängerungswunsch muss dem Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft möglichst frühzeitig mitgeteilt werden
  • gleichzeitig sollte bei eventuellen Stipendiengebern erfragt werden, ob auch die Stipendienzahlung verlängert werden kann
  • die Genehmigung der Verlängerung seitens des CTLS wird vom Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft eingeholt
  • die/der Studierende wird per e-mail über das Ergebnis der Verhandlungen informiert
  • für das zweite Semester werden vom CTLS in jedem Fall Studiengebühren in Höhe von 12.500 USD erhoben, auch von Studierenden, die im ersten Semester den FU-finanzierten studiengebührenfreien Studienplatz erhalten hatten