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Was soll ich tun, wenn meine Prüfungsergebnisse zum Zeitpunkt meiner Abreise noch nicht vorliegen und ich das Zeugnis daher nicht mit nach Hause nehmen kann?

Bitte teilen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gastuniversität mit, sie mögen ein elektronisches Zeugnis an das  Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin senden.

Dieses elektronische Dokument können wir in drei Formen akzeptieren:

  • entweder als einfaches (ungeschütztes) pdf-Dokument, welches per e-mail-Attachment direkt von der Gastuniversität an jurallp@zedat.fu-berlin.de gesendet wird
  • oder als digital zertifiziertes, unverfälschbares Dokument
    Dieses kann von den Studierenden per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft gesendet werden.
  • oder als Download innerhalb eines Online-Portals der Gastuniversität
    In diesem Fall müssen die Studierenden den Zugriff auf ihr Zeugnis für das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft freigeben.

Wir werden dieses Dokument drucken und die Kopie beglaubigen. Die beglaubigte Kopie können Sie beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg vorlegen, wenn Sie die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung und später die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese beglaubigte Kopie danach wieder zurückerhalten und gut bei Ihren Zeugnisdokumenten aufbewahren.