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Zusatzversicherungen für den Auslandsaufenthalt

Viele Studierende nutzen den Auslandsaufenthalt dazu, neue Dinge auszuprobieren. Damit Unfälle oder Missgeschicke keine hohen Kosten nach sich ziehen, empfiehlt es sich, rechtzeitig für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

Viele Studierende nutzen den Auslandsaufenthalt dazu, neue Dinge auszuprobieren. Damit Unfälle oder Missgeschicke keine hohen Kosten nach sich ziehen, empfiehlt es sich, rechtzeitig für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
Bildquelle: Anna Schulz

Krankenversicherung

Studierende, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, profitieren von der Europäischen Krankenversicherungskarte. Mit diesem Dokument haben sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der EU-Länder sowie in Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Gesundheitswesen, und zwar zu denselben Bedingungen wie die Versicherten des entsprechenden Aufenthaltslandes. Sonderleistungen wie beispielsweise der Rücktransport nach Deutschland sind damit jedoch nicht abgedeckt. Bezüglich der Reichweite des Versicherungsschutzes ist es ratsam, sich von der Krankenkasse beraten zu lassen.

Studierende, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, erkundigen sich bitte ausführlich bei ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz im Ausland gewährleistet ist, oder ob eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.

Da in beiden Fällen der Umfang der abgedeckten Leistungen oftmals nicht ausreicht, wird empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Empfehlung gilt erst Recht für Länder, mit denen kein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen existiert.

 

Unfall- / Haftpflichtversicherung

Mit der Immatrikulation sind Studierende der Freien Universität Berlin automatisch und kostenlos unfall- und betriebshaftpflichtversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nicht im Ausland!

 

Zusatzversicherungen

Da die Freie Universität Berlin oder der Stipendiengeber nicht für Schäden haften, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes folgende Zusatzversicherungen abzuschließen:

  • Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport (auch im Todesfall)

  • Unfallversicherung mit Auslandsschutz

  • Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz

Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen (Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung) – nähere Auskünfte erteilt die Versicherungsstelle des DAAD.