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Teilnahme am Online-Sprachtest der Europäischen Kommission

Praktisches Sprachtraining am Strand von Barcelona

Praktisches Sprachtraining am Strand von Barcelona
Bildquelle: Juliane Moulganova

Wer ist zum Online-Sprachtest verpflichtet?

Studierende

    • im Erasmus-Programm und
    • an den europäischen Partneruniversitäten im Themis-Programm

Der Online-Sprachtest bezieht sich auf die Unterrichtssprache der Gastuniversität.

Wann muss der Sprachtest abgelegt werden?

vor dem Auslandsaufenthalt

Wie erhalten die Studierenden Zugang zum Online-Sprachtest?

Der Zugang zum Sprachtest erfolgt über einen Nutzernamen und ein Passwort, die das zentrale Erasmus-Team der Freien Universität Berlin ca. zwei bis drei Monate vor dem Beginn des Auslandsaufenthalts zur Verfügung stellt.

Wie ist der Sprachtest aufgebaut?

Der Sprachtest dauert ungefähr 40 - 50 Minuten und besteht aus 70 Fragen, die sich auf fünf Kompetenzen (Grammatik, Vokabular, Standardsätze, Hörverstehen, Leseverstehen) beziehen. Der Test muss nicht in einer einzigen Sitzung absolviert werden, sondern es besteht die Möglichkeit, die bereits bearbeiteten Fragen zwischenzuspeichern. Allerdings gibt es eine Frist, innerhalb derer der Test absolviert worden sein muss.

Wer erhält Zugang zu den Testergebnissen?

Die Ergebnisse der Sprachtests sind nur von den Studierenden selbst und von der Heimatuniversität (zentrales Erasmus-Team der Freien Universität Berlin), nicht jedoch von der jeweiligen Gastuniversität oder vom Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft einsehbar.

Was passiert, wenn die Testergebnisse nicht gut ausfallen?

Die Teilnahme am Austauschprogramm wird auch bei schlechten Testergebnissen nicht in Frage gestellt.

Was kann man zur sprachlichen Vorbereitung tun, wenn die Testergebnisse nicht so gut ausfallen?

Im Anschluss an den Sprachtest erhalten die Studierenden eine Lizenz für die Teilnahme an einem Online-Sprachkurs, der dabei helfen kann, sich weiter sprachlich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten.

Wenn die Unterrichtssprache der Gastuniversität von der Landessprache abweicht, wird auch eine Einladung zum Online-Sprachkurs in der Landessprache verschickt.

Besteht eine Pflicht zur Teilnahme am Online-Sprachkurs?

Die Absolvierung des Online-Sprachkurses ist - im Gegensatz zum Online-Sprachtest -  keine Pflicht.