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Ich werde am Übersee-Programm teilnehmen. Wie viele Kurse bzw. credits muss ich im Ausland belegen?

Es sind die folgenden - nicht kumulativen - Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen:

Anforderung Ihrer Gastuniversität im Hinblick auf die Visums-Vorschriften:

Viele Übersee-Universitäten verlangen zur Rechtfertigung des Visums für Studienzwecke, dass der/die Gaststudierende eine bestimmte Anzahl an Lehrveranstaltungen belegt, die einem Vollzeitstudium entspricht. Wenn dies für Ihre Gastuniversität zutrifft, werden Sie nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung von Ihrer Gasthochschule über die Details informiert.

Mögliche Sanktionen bei Nichterfüllung:

  • im Vorfeld des Auslandsstudiums: keine Gewährung des Visums
  • während des Auslandsstudiums oder im Nachgang zum Auslandsstudium: bitte an der Gastuniversität erfragen

Anforderungen des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandsstudium:

Welche Leistungen für Ihren Studiengang anerkannt werden können, und welche Anforderungen vom GJPA Berlin/Brandenburg an den Leistungsnachweis bzw. die Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung gestellt werden, erfahren Sie auf unserer Webseite Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen.

Sanktionen bei Nichterfüllung:

    • Die entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen müssen nach der Rückkehr aus dem Ausland erbracht werden.
    • Eine Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung wird nicht gewährt

Anforderungen der U.S.-amerikanischen Universitäten und der FU Berlin für ein Studium im Doppelabschlussprogramm:

Die speziellen Voraussetzungen für die Doppelabschlussprogramme erfahren Sie

Sanktionen bei Nichterfüllung:
  • kein Erwerb des LL.M.-Titels
  • keine Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung