Springe direkt zu Inhalt

Ich werde an einer Schweizer Partneruniversität studieren. Wie viele Kurse bzw. ECTS-credits muss ich im Ausland belegen?

Anforderung des zentralen Erasmus-Teams der FU Berlin für die Teilnahme am Swiss-European Mobility Programme (SEMP):

Um am Swiss-European Mobility Programme teilnehmen zu dürfen, müssen Sie Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 ECTS-credits pro Semester belegen und die Prüfungen für diese Kurse ernsthaft ablegen. Dabei kann es sich um Sprachkurse, um juristische Lehrveranstaltungen und sogar um fachfremde Lehrveranstaltungen handeln.

Mögliche Sanktion bei Nichterfüllung: Ausschluss von der Teilnahme am Austauschprogramm im Vorfeld des Auslandsstudiums

Die Anerkennung einer Studien- oder Prüfungsleistung für Ihren weiteren Studienverlauf an der Freien Universität Berlin ist im Swiss-European Mobility Programme (anders als im Erasmus-Programm) nicht zwingend.

Falls Sie sich dennoch Leistungen für Ihren Studienverlauf anerkennen lassen möchten, erhalten Sie alle Informationen auf der Webseite Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen des Internationalen Büros am Fachbereich Rechtswissenschaft.

Sanktionen bei Nichterfüllung:

  • Die entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen müssen nach der Rückkehr aus dem Ausland erbracht werden.
  • Eine Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung wird nicht oder nur für 1 Semester gewährt.

Eventuelle Anforderungen Ihrer Gastuniversität:

Welche Voraussetzungen für den Erhalt des Mobilitätszuschusses der Schweizer Universitäten gelten, erfahren Sie von Ihrer jeweiligen Gastuniversität nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung. Bisher ist dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin nicht bekannt, dass die Schweizer Universitäten die Auszahlung des Mobilitätszuschusses an Bedingungen knüpfen.