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Ich bin Themis-Studierende/r. Wie viele Kurse bzw. ECTS-credits muss ich im Ausland belegen?

Es sind die folgenden - nicht kumulativen - Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen:

Anforderungen des Themis-Netzwerks an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Themis-Programms:

Bitte entnehmen Sie die Anforderungen der Webseite "Auslandssemester im Rahmen des Themis-Programms".

Sanktionen bei Nichterfüllung:

  • im Vorfeld des Auslandsstudiums: Ausschluss von der Teilnahme am Themis-Austauschprogramm
  • nach Beendigung des Auslandsstudiums: keine Verleihung des Themis-Zertifikats

Anforderung des zentralen Erasmus-Teams der FU für die Teilnahme am (allgemeineren) Erasmus-Programm bzw. am Swiss-European Mobility Programme:

Um am Erasmus-Programm bzw. am Swiss-European Mobility Programme teilnehmen zu dürfen (was für alle Themis-Studierenden an den europäischen Netzwerkuniversitäten zwingend vorgesehen ist), müssen Sie mindestens 15 ECTS-credits pro Semester belegen und die Prüfungen für diese Kurse ernsthaft ablegen. Dabei kann es sich um Sprachkurse, um juristische Lehrveranstaltungen und sogar um fachfremde Lehrveranstaltungen handeln. Diese Mindestzahl gilt für alle Studierenden im Erasmus-Programm, unabhängig davon, ob der Erasmus-Mobilitätszuschuss gezahlt wird oder nicht.

Mögliche Sanktionen bei Nichterfüllung:

  • im Vorfeld des Auslandsstudiums: Ausschluss von der Teilnahme am Austauschprogramm
  • nach Beendigung des Auslandsstudiums: (eventuell teilweise) Rückzahlung des Erasmus-Mobilitätszuschusses

Anforderung des zentralen Erasmus-Teams der FU und des Fachbereichs Rechtswissenschaft zum Erhalt des Erasmus-Mobilitätszuschusses:

Dies betrifft nur Studierende an den Themis-Netzwerkuniversitäten in der EU, die den Erasmus-Mobilitätszuschuss erhalten. Dafür müssen Sie an Ihrer Gastuniversität mindestens ein Modul absolvieren, welches Ihnen im Nachhinein vom Fachbereich Rechtswissenschaft für Ihr Studium an der Freien Universität Berlin angerechnet werden kann. Dieses Modul muss zusätzlich zu dem Leistungsnachweis erbracht werden, mit welchem Sie die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtveranstaltung beim GJPA Berlin/Brandenburg beantragen.

Mögliche Sanktionen bei Nichterfüllung:

  • nach Beendigung des Auslandsstudiums: (eventuell teilweise) Rückzahlung des Erasmus-Mobilitätszuschusses

Anforderungen des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandsstudium:

Welche Leistungen für Ihren Studiengang anerkannt werden können, und welche Anforderungen vom GJPA Berlin/Brandenburg an den Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung gestellt werden, erfahren Sie auf unserer Webseite Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen.

Sanktionen bei Nichterfüllung:

  • Die entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen müssen nach der Rückkehr aus dem Ausland erbracht werden.
  • Eine Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung wird nicht gewährt.

Hinweis für Studierende mit dem Vorhaben, ihr Teil-Schwerpunktbereichsstudium im Ausland zu absolvieren, und die an einer der europäischen Netzwerkuniversitäten studieren: Der Fachbereich Rechtswissenschaft gibt Ihnen die Möglichkeit, die Anerkennung des Teil-Schwerpunktbereichsstudiums während des Auslandssemesters nicht weiter zu verfolgen oder nach der Rückkehr aus dem Ausland nicht umzusetzen. Sie sollten diese Möglichkeit bei Ihrer Kurswahl mitdenken und in diesem Fall wenigstens ein Modul pro Semester anderweitig für Ihr Studium anerkennen lassen können, um diese Voraussetzung für den Erhalt des Erasmus-Mobilitätszuschusses zu erfüllen (siehe oben).