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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums am Washington College of the Law die folgenden Studienleistungen zu erbringen:

  • mindestens einen Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen im Umfang von 5 Leistungspunkten
  • bis zu zwei Nachweise des Erwerbs von Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch im Umfang von bis zu 10 Leistungspunkten
  • Modul Thematische Vertiefung (Seminar)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für die staatliche Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester erbracht werden können werden.