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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Staatlichen Universität St. Petersburg die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Russisch für je 5 Leistungspunkte oder für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung in den Schwerpunktbereichen 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) und 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester oder nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Russisch für je 5 Leistungspunkte oder für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.