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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der University of Sheffield fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden.

Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

Studierende, die nur für 1 Semester in Shefield studieren und kein Visum für das Vereinigte Königreich benötigen (i.d.R.  Studierende mit EU-Nationalität):

  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen 
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • IELTS Academic Test mit einem durchschnittlichen Gesamtergebnis von mindestens 7.0, wobei die Bewertung in keiner der geprüften Teilkompetenzen unter 6.5 liegen darf
  • TOEFL internet-based test mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 95 und mindestens 21 Punkten im Hörverständnis, mindestens 22 Punkten im Leseverständnis, mindestens 23 Punkten in der mündlichen Ausdrucksfähigkeit und mindestens 22 Punkten im schriftlichen Ausdrucksvermögen

Studierende, die für 2 Semester in Sheffield studieren und deshalb ein Visum für das Vereinigte Königreich benötigen, oder Studierende, die nur für 1 Semester in Sheffield studieren, aber ein Visum beantragen müssen:

  • IELTS Academic Test mit einem durchschnittlichen Gesamtergebnis von mindestens 7.0, wobei die Bewertung in keiner der geprüften Teilkompetenzen unter 6.5 liegen darf
  • TOEFL internet-based test mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 95 und mindestens 21 Punkten im Hörverständnis, mindestens 22 Punkten im Leseverständnis, mindestens 23 Punkten in der mündlichen Ausdrucksfähigkeit und mindestens 22 Punkten im schriftlichen Ausdrucksvermögen

Das Testdatum darf nicht länger als zwei Jahre vor Aufnahme des Studiums an der Gastuniversität zurückliegen.