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Université Jean Moulin Lyon 3

Hauptgebäude der Universität Lyon

Hauptgebäude der Universität Lyon
Bildquelle: ©David Venier | Université Jean Moulin Lyon 3

Erasmus-Code: F LYON 03

Zielgruppen:

  • Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft

Anzahl der Studienplätze:
1 Studienplatz für ein oder zwei Semester im französischsprachigen Programm (DEUF, Diplôme d'Études Universitaires Françaises) oder
1 Studienplatz für ein oder zwei Semester im englischsprachigen Programm (SELF, Studying English in Lyon, France) oder
1 Studienplatz für das erste Semester im englischsprachigen (SELF) Programm und das zweite Semester im französischsprachigen (DEUF) Programm

Semesterdaten für das französischsprachige DEUF-Programm (inkl. Orientierungstage):
1. Anfang September bis Mitte Januar
2. Anfang Januar bis Mitte Mai

Semesterdaten für das englischsprachige SELF-Programm:
1. Anfang September bis Mitte Dezember
2. Anfang Januar bis Ende April

Unterrichtssprachen: Französisch im DEUF-Programm oder Englisch im SELF-Programm

Von Studierenden mit ausreichenden Französischkenntnissen wird ein Studium im DEUF-Programm erwartet. Das englischsprachige SELF-Programm steht nur Personen mit geringen Französischkenntnissen zur Verfügung.

Es ist möglich, zwischen dem ersten und dem zweiten Semester vom englischsprachigen SELF-Programm in das französischsprachige DEUF-Programm zu wechseln.

Besonderheit bezüglich der vor Ort zu erbringenden Studienleistungen:
Austauschstudierende an der Université Jean Moulin Lyon 3 im französischsprachigen DEUF-Programm müssen innerhalb eines Semesters Kurse im Umfang von mindestens 26 ECTS-credits belegen.

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Université Jean Moulin Lyon 3 fließende Französisch- oder Englischkenntnisse nachgewiesen werden.

Anforderungen an den Sprachnachweis für das französischsprachige DEUF-Programm:

Ihre Sprachkenntnisse für das DEUF-Programm können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Französischkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Französisch, welcher das Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen bescheinigt;
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem französisch- bzw. englischsprachigen Formular festgehalten werden.

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

Anforderungen an den Sprachnachweis für das englischsprachige SELF-Programm:

Ihre Sprachkenntnisse für das SELF-Programm können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • TOEFL internet-based test mit einer Mindestpunktzahl von 80 und mindestens 20 Punkten in jeder Einzelkompetenz
  • IELTS Academic Test mit einer durchschnittlichen Gesamtnote von 6.5 und einer Mindestnote von 6.0 in jeder Einzelkompetenz
  • TOEIC mit einer Gesamtpunktzahl von 1020 (inkl. aller Einzelkompetenzen - speaking, writing, listening, reading -)
  • Cambridge Certificate Advanced C1 mit den Ergebnissen A oder B ODER Cambridge Certificate Proficiency C2 mit dem Ergebnis C und besser

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Université Jean Moulin Lyon 3 die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium für ein Semester oder für ein gesamtes akademisches Jahr auf Französisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Strafverfahrensrecht (Wintersemester)
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts (Wintersemester)
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 - Internationalisierung der Rechtsordnung (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium für ein Semester oder ein gesamtes akademisches Jahr auf Englisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium für ein Semester auf Englisch und ein Semester auf Französisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Université Jean Moulin Lyon III erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 6. Dezember 2021 beschlossene Konvertierungstabelle:

französische Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
20 17,73
19 16,93
18 15,85
17 14,78
16 13,71
15 12,34
14 10,73
13 9,24
12 7,19
11 5,55
10 4,60
< 10 0 - 3,99

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)