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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Université Jean Moulin Lyon 3 die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium für ein Semester oder für ein gesamtes akademisches Jahr auf Französisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Strafverfahrensrecht (Wintersemester)
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts (Wintersemester)
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 - Internationalisierung der Rechtsordnung (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium für ein Semester oder ein gesamtes akademisches Jahr auf Englisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium für ein Semester auf Englisch und ein Semester auf Französisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.