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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Université de Liège entweder fließende Französischkenntnisse oder fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch oder in Englisch (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen in Französisch oder in Englisch an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Französisch bzw. in Englisch, welcher das Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen bescheinigt;
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem französisch- bzw. englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • für Englisch: TOEFL (Gesamtbewertung: mind. 42)
  • für Englisch: IELTS Academic Test (Gesamtbewertung: mind. 4.0)
    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Schuljahr (Oberstufe) im französischsprachigen oder im englischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Französisch bzw. auf Englisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im französischsprachigen oder im englischsprachigen Ausland