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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Université de Liège entweder fließende Französischkenntnisse oder fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch oder in Englisch (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen in Französisch oder in Englisch an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Französisch bzw. in Englisch, welcher das Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen bescheinigt;
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem französisch- bzw. englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • für Englisch: TOEFL (Gesamtbewertung: mind. 42)
  • für Englisch: IELTS Academic Test (Gesamtbewertung: mind. 4.0)
    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Schuljahr (Oberstufe) im französischsprachigen oder im englischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Französisch bzw. auf Englisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im französischsprachigen oder im englischsprachigen Ausland

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Université de Liège die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr auf Französisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Modul "Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes"
  • Modul Zivilprozessrecht
  • Modul Strafprozessrecht
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester auf Französisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul "Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes"
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester auf Französisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul "Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes"
  • Modul Zivilprozessrecht
  • Modul Strafprozessrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr auf Englisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul "Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes"
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester auf Englisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul "Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes"
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester auf Englisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Université de Liège erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 6. Dezember 2021 beschlossene Konvertierungstabelle:

belgische Note informatorisch: Umrechnung
der belgischen Note in ECTS-grades
durch die Université de Liège
Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
20 A 17,52
19 16,07
18 14,14
17 A/B 13,10
16 B 12,04
15 B/C 10,80
14 C 9,59
13 C/D 8,33
12 D 7,19
11 D/E 5,78
10 E 4,93
< 10 F 0 - 3,99

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)