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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Für ein Studium an der Université de Lausanne in deutscher Sprache muss neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten kein Sprachnachweis eingereicht werden.

Für ein Studium in französischer Sprache müssen neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten fließende Französischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englisch- oder französischsprachigen Formular festgehalten werden.

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.