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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Université Grenoble Alpes entweder fließende Französischkenntnisse oder fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden.

Anforderungen an den Sprachnachweis für das französischsprachige Programm:

Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Französischkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Französisch, welcher das Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen bescheinigt;
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem französisch- bzw. englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • Schuljahr (Oberstufe) im französischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Französisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im französischsprachigen oder Ausland

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

Anforderungen an den Sprachnachweis für das englischsprachige Programm:

 Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen 
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • TOEFL internet-based test (Gesamtergebnis: mind. 72)
  • IELTS Academic Test (Gesamtergebnis: mind. 5.5)
  • Cambridge first Certificate minimum level B2 (CFR)

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, an der Université Grenoble Alpes die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

im Rahmen des einjährigen englischsprachigen Auslandsstudiums:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • ein Modul Schlüsselqualifikation im Umfang von 5 Leistungspunkten
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 - Internationalisierung der Rechtsordnung (sofern ein Aufsatz zu einer wissenschaftlichen Hausarbeit ausgeweitet werden kann)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium für ein gesamtes akademisches Jahr auf Französisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester auf Französisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester auf Französisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen von der Université Grenoble Alpes aus englischsprachigen Lehrveranstaltungen des Programms 'Diploma in Legal Studies' gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 2. Mai 2022 beschlossene Konvertierungstabelle:

Note auf der französischen
Notenskala
Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
20 14,25
19 13,50
18 12,61
17 11,61
16 10,58
15 9,61
14 8,42
13 7,11
12 6,04
11 5,21
10 4,60
< 10 0 - 3,99

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen von der Université Grenoble Alpes aus französischsprachigen Lehrveranstaltungen außerhalb des Programms 'Diploma in Legal Studies' gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 6. Dezember 2021 beschlossene Konvertierungstabelle:

französische Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
20 17,71
19 16,93
18 15,85
17 14,78
16 13,71
15 12,34
14 10,73
13 9,24
12 7,19
11 5,55
10 4,60
< 10 0 - 3,99

Die oben abgebildeten Tabellen gelten für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabellen begründen daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)