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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Durham University fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • TOEFL internet-based test mit einer Gesamtbewertung von mind. 92, wobei keine Bewertung der geprüften Einzelkompetenzen unter 23 liegen darf
  • IELTS Academic Test mit einem durchschnittlichen Gesamtergebnis von mind. 6.5, wobei keine der geprüften Teilkompetenzen mit einem Ergebnis von unter 6.0 bewertet worden sein darf

    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.


In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Durham University die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung in den Schwerpunktbereichen  3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) oder 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann bzw. ein Betreuer für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/ akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für Prüfungsleistungen, die an der University of Durham erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 15. November 2023 beschlossene Konvertierungstabelle:

britische Note

Juristische Punkte an der Freien Universität Berlin gem. JurPrNotSkV *

100  18,00
99  17,84
98  17,68
97  17,52
96  17,36
95  17,20
94  17,03
93  16,87
92  16,71
91  16,55
90  16,39
89  16,23
88  16,07
87  15,91
86  15,75
85  15,59
84  15,42
83  15,26
82  15,10
81  14,94
80  14,78
79  14,62
78  14,46
77  14,30
76  14,14
75  13,98
74  13,81
73  13,65
72  13,49
71  13,33
70  13,17
69  13,16
68  12,71
67  12,25
66  11,56
65  10,89
64  10,57
63  9,85
62  9,13
61  8,50
60  7,91
59  7,82
58  7,56
57  7,29
56  7,03
55  6,76
54  6,50
53  6,24
52  5,97
51  5,71
50  5,45
49  5,44
48  5,28
47  5,12
46  4,96
45  4,80
44  4,64
43  4,48
42  4,32
41  4,16
40  4,00
weniger als 40 nicht bestanden

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV * Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)