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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Université Libre de Bruxelles die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Niederländisch für je 5 Leistungspunkte
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung in den Schwerpunktbereichen 1 (Grundlagen des Rechts), 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht), 4 (Arbeits- und Sozialversicherungsrecht), 5 (Strafrechtspflege und Kriminologie), 6 (Wirtschaft, Umwelt und Soziales) oder 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 oder für 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Niederländisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Niederländisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Schlüsselqualifikation für 10 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.