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Alma Mater Studiorium - Università di Bologna

Die Alma Mater Studiorum im Herzen der Altstadt Bolognas wurde 1088 gegründet und gilt als die älteste Universität Europas.

Die Alma Mater Studiorum im Herzen der Altstadt Bolognas wurde 1088 gegründet und gilt als die älteste Universität Europas.
Bildquelle: Annette Gehrz

Erasmus-Code: I BOLOGNA 01 

Zielgruppe:
Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft

Anzahl der Studienplätze:
2 Studienplätze für je ein oder zwei Semester

Semesterdaten:
1. Mitte September bis Mitte Februar
2. Mitte Februar bis Ende Juli 

Unterrichtssprachen: Italienisch oder Englisch

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Università di Bologna entweder fließende Italienischkenntnisse oder fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

für Italienisch:

  • die (in unregelmäßigen Abständen) am Fachbereich angebotene Fremdsprachenfachkompetenz in Italienisch (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem italienisch- oder englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist.

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im italienischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Italienisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im italienischsprachigen Ausland

für Englisch:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen. Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • TOEFL internet-based test mit einem Gesamtergebnis von mind. 72 und einer Mindestpunktzahl von 18 für das Leseverstehen, 17 für das Hörverstehen, 20 für die Sprachfertigkeit und 17 für das schriftliche Ausdrucksvermögen
  • IELTS Academic Test (Gesamtergebnis: mind. 5.5)
  • Cambridge first Certificate minimum level B2 (CFR)

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Università di Bologna die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr auf Italienisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine wissenschaftliche Hausarbeit gefunden wird)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung in den Schwerpunktbereichen 1 (Grundlagen des Rechts) oder 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung), evtl. auch in den Schwerpunktbereichen 4 (Arbeits- und Sozialversicherungsrecht), 5 (Strafrechtspflege und Kriminologie) oder 6 (Wirtschaft, Umwelt und Soziales)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr auf Englisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis für mindestens 1 Semester Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester auf Italienisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine wissenschaftliche Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester auf Englisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine wissenschaftliche Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester auf Italienisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine wissenschaftliche Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester auf Englisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine wissenschaftliche Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Alma Mater Studiorum - Università di Bologna erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 29. Januar 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:

italienische Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
30L 16,25
30 14,50
29 10,18
28 9,51
27 8,84
26 8,22
25 7,53
24 6,84
23 6,33
22 5,92
21 5,52
20 5,11
19 4,70
18 4,25
weniger als 18 nicht bestanden

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)