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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Ankara Üniversitesi fließende Türkischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • die (in unregelmäßigen Abständen) am Fachbereich angebotene Fremdsprachenfachkompetenz "Einführung in das türkische Recht" (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin).
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist.

    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im türkischsprachigen Ausland
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im türkischsprachigen Ausland

Studierende mit muttersprachlichen Türkischkenntnissen müssen ihrer Bewerbung keinen Sprachnachweis beifügen.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Universität Ankara die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Türkisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Türkisch für 5 Leistungspunkte
  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Türkisch für 5 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung