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Antrag auf Verlängerung der Meldefrist für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung beim GJPA Berlin/Brandenburg

GJPA Berlin/Brandenburg

GJPA Berlin/Brandenburg
Bildquelle: Grit Rother

Frist:

spätestens bei der Anmeldung zur Prüfungskampagne, in der der antizipierte Freiversuch unternommen werden soll

Empfehlung:

Beantragung der Meldefristverlängerung direkt nach der Rückkehr aus dem Ausland, jedoch nach der Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen am Fachbereich Rechtswissenschaft

Form:

Einzureichende Dokumente:

  • formloser schriftlicher Antrag auf Meldefristverlängerung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO 2003 (Dreizeiler)
  • Einzelnotenübersicht der ausländischen Universität (Transcript of Records) im Original oder in beglaubigter Kopie
  • Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität in Kopie für den Fall, dass die Dauer der Immatrikulation an der ausländischen Hochschule nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Freien Universität Berlin, aus der Hochschul- und Fachsemester hervorgehen, in Kopie
  • sofern vorhanden, Anerkennungsbescheid(e) des Fachbereichs Rechtswissenschaft in Kopie

Zuständigkeit:

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt
der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)
Salzburger Str. 21 - 25
10825 Berlin