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Erasmus-Confirmation

ERASMUS / Life Long Learning Programm der Europäischen Union

ERASMUS / Life Long Learning Programm der Europäischen Union

Wozu dient die Studienzeitbescheinigung?

Die Erasmus-Confirmation dient als Grundlage für die Abrechnung des Mobilitätszuschusses.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Die Erasmus-Confirmation muss von Studierenden des Erasmus-Programms und von Themis-Studierenden eingereicht werden, sofern diese an einer europäischen Gastuniversität studiert haben.

Studierende im Swiss-European Mobility Programme müssen die Erasmus-Confirmation nur dann an der FU einreichen, wenn der Studienzeitraum an der Gasthochschule nicht aus dem Zeugnis der Gasthochschule hervorgeht.

Wann muss die Studienzeitbescheinigung ausgestellt werden?

Kurz vor der Abreise vom ausländischen Studienort muss die Dauer des Auslandsstudiums von der Gastuniversität bestätigt werden. Zwischen dem Ausstellungsdatum des Formulars und dem bestätigten Ende des Studienzeitraums darf nicht mehr als eine Woche liegen.

Wer unterzeichnet?

Je nach den Regelungen an Ihrer Gasthochschule kann das Formular entweder vom Erasmus-Koordinator oder der Erasmus-Koordinatorin am Fachbereich Rechtswissenschaft, vom Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft oder vom zentralen Internationalen Büro der Gastuniversität ausgestellt werden.

Wie muss der Studienzeitraum bescheinigt werden?

Das Formular finden Sie im unteren Bereich dieser Webseite unter "Links zum Thema".

Bei dem ersten Tag sollte es sich um den Beginn der Orientierungstage oder um den Beginn der Vorlesungszeit handeln. Es ist auch möglich, hier den ersten Tag eines landeskundlich-kulturellen Vorbereitungskurses oder eines Sprachkurses einzutragen, sofern die Gastuniversität diesen Kurs als für das Studium relevant erachtet.

Als letzter Tag sollte der letzte Vorlesungs- oder der letzte Prüfungstag angegeben werden. Nicht als letzter Tag gilt der Abreisetag vom Auslandsstudienort, wenn Sie sich nach Abschluss Ihres Studiums an der Gastuniversität zu nicht studienrelevanten (z.B. touristischen) Zwecken am Gaststudienort aufgehalten haben.

Hinweis für Studierende, die während der Corona-Semester an einer ausländischen Gasthochschule studiert und ihr Auslandsstudium online beendet haben: Als Ihr letzter Studientag gilt der Tag, an dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung online an der Gastuniversität eingereicht haben.

Die auf der Erasmus-Confirmation angegebene Dauer des Auslandsstudiums sollte sich nicht von der auf dem Learning Agreement angegebenen Dauer unterscheiden.

Frist

Das ausgefüllte Formular sollte unverzüglich nach der Beendigung des Auslandsaufenthalts (maximal innerhalb von 4 Wochen nach der Beendigung des Auslandsstudiums) an die folgende Andresse geschickt werden:

Freie Universität Berlin
Studierenden Service Center
Büro für Internationale Studierendenmobilität
Iltisstraße 4
D-14195 Berlin

Form

Bei dem ausgefüllten Formular muss es sich zwingend um ein Original handeln. Ein Original ist ein Ausdruck mit einem Stempel und einer händischen Unterschrift. Es empfiehlt sich, eine Kopie dieses ausgefüllten Formulars in den eigenen Unterlagen aufzubewahren.

Ausnahmeregelung für Studierende, die von Universitätsschließungen während der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie betroffen waren: Falls es Ihrer Gasthochschule nicht möglich sein sollte, das Formular im Original auszustellen und per Post zu verschicken, kann es die Gasthochschule unterschrieben, gestempelt und gescannt direkt per e-mail an das zentrale Erasmus-Team der FU (outgoing-erasmus@fu-berlin.de) versenden.