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Anerkennung des Moduls Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts

Kursinhalte

Es müssen Lehrveranstaltungen besucht werden, die alle drei Themenbereiche des Moduls

(a) Handels- und Gesellschaftsrecht UND

(b) Familien- und Erbrecht UND

(c) Arbeitsrecht

mit mindestens einem Teilbereich abdecken. Das heißt:

(a) Der Inhalt der Lehrveranstaltung an der Gastuniversität für diesen Themenbereich betrifft entweder nur das Handelsrecht oder nur das Gesellschaftsrecht oder beides.

(b) Der Inhalt der Lehrveranstaltung an der Gastuniversität für diesen Themenbereich betrifft entweder nur das Familienrecht oder nur das Erbrecht oder beides.

(c) In diesem Themenbereich kann es sich entweder um das Individualarbeitsrecht oder um das Kollektivarbeitsrecht oder um beides handeln.

Der Besuch dieser Lehrveranstaltungen muss durch Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen werden.

Kursumfang

Für das Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts müssen laut Studien- und Prüfungsordnung 7 Leistungspunkte erbracht werden. Dies entspricht 7 ECTS-credits.

Da die o.g. Themengebiete an den Partneruniversitäten umfangreicher als in diesem Modul an der Freien Universität gelehrt werden, wird es in den meisten Fällen notwendig sein, separate Kurse mit deutlich mehr als insgesamt 7 ECTS-credits zu besuchen.

Kursarten

Es kommen alle Kursarten (z.B. Vorlesung, Seminar, Workshop) in Frage.

Kurssprache

Die Lehrveranstaltungen können in jeder Sprache absolviert werden.

Prüfung

Die Art der Prüfungen ist für die Anerkennung nicht entscheidend. Es kann sich also um Klausuren (auch multiple choice), um mündliche Prüfungen oder um Hausarbeiten handeln.

Notenbildung

Die Note für das Gesamtmodul wird aus dem Durchschnitt der Noten für die Prüfungsleistungen der drei Themenbereiche gebildet. Das Modul ist bestanden, wenn dieser Wert mindestens 4 Punkte beträgt.

Umrechnung der Note

Die Notenkonvertierung erfolgt auf der Grundlage der vom Prüfungsausschuss beschlossenen Tabelle. Diese ist auf der Seite der jeweiligen Partneruniversität unter der Zwischenüberschrift "Notenkonvertierung" veröffentlicht.

Anerkennungsverfahren

Die Anrechnung dieser im Ausland erbrachten Studienleistung erfolgt durch das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft. Dafür sind das im Download-Bereich der Webseite "Anerkennungsverfahren" zu findende Antragsformular und die darin aufgeführten Nachweise vorzulegen.

Anerkennungsfrist

Die Anerkennung kann jederzeit erfolgen. Sie sollte jedoch möglichst zeitnah nach Beendigung des Auslandsstudiums beantragt werden.

Die Anerkennung setzt die fortgesetzte Immatrikulation am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zum Antragszeitpunkt voraus.

Das Modul "Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts" muss spätestens bis zur Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erbracht worden sein.