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Europarecht II

 

Bestandteil des Moduls

Europarecht

Art und Umfang der Veranstaltung

Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs / 2 Stunden pro Woche 14-tägig
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.

ECTS-credits

4 ECTS-credits für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
2 ECTS-credits für den Anwendungskurs
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin / des Dozenten, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)

Turnus

Das Teilmodul wird in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Das Teilmodul "Europarecht II" baut auf der Vorlesung „Europarecht I“ auf und vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u.a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z.B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft. Im Anwendungskurs werden einzelne Aspekte vertieft und die Technik der Falllösung trainiert.
Die Studierenden sollen die europarechtlichen Kenntnisse, die sie in der Veranstaltung „Europarecht I“ erworben haben, erweitern und vertiefen.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung ist weder für die Vorlesung noch für den Anwendungskurs erforderlich.

Prüfung

Das Modul „Europarecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung "Europarecht II" im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.