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Seminar zur Normsetzungslehre: Grundfragen der Gesetzgebung im Gesundheitswesen

 

Art und Umfang der Veranstaltung

Seminar / Blockveranstaltung an drei vollen Tagen

ECTS-credits

8 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Das Seminar findet in unregelmäßigen Abständen statt. Im Sommersemester 2015 wird es angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zu finden.

Inhalt

  1. Die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
  2. Aktuelle Rechtsprobleme der Sterbehilfe
  3. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht
  4. Aktuelle Rechtsfragen der Transplantationsmedizin
  5. Der neue Innovationsfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung
  6. Patientenpflichten oder -obliegenheiten? Der Grundsatz der Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  7. Delegation von ärztlichen Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung
  8. Das Recht auf unabhängige ärztliche Zweitmeinung nach dem GKV-Versorgungs­stär­kungsgesetz
  9. Rechtsfragen der Terminvergabe bei Fachärzten in der gesetzlichen Krankenversicherung
  10. Die Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen
  11. Die Gründung medizinischer Versorgungszentren durch Kommunen
  12. Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung: Rechtliche Möglichkeiten und Gren­zen aus deutscher und unionsrechtlicher Sicht
  13. Rechtsschutz gegen Nutzenbewertungen in Bezug auf Arzneimittel nach § 35a Abs. 3 Satz 1 SGB V
  14. Unionsrechtliche Rechtschutzvorgaben für Arzneimittelhersteller: Die Novellierung der Transparenzrichtlinie (89/105/EWG)

Eigene Themen können ebenfalls - nach Rücksprache - gewählt werden.

Anmeldung zur Veranstaltung

Üblicherweise melden sich Studierende für Seminare am Ende des vorigen Semesters (d.h. im Juli für das Wintersemester und im März für das Sommersemester) zu Seminaren an.
Austauschstudierende, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Berlin sind, können sich per e-mail bei Herrn Dr. Nils Schaks unter schaks@zedat.fu-berlin.de anmelden. Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, da die Seminarplätze nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben werden. Aber auch nach der Ankunft der Gaststudierenden könnten noch Restplätze zur Verfügung stehen.

Prüfung

Der Erwerb des Seminarscheins setzt voraus:

    • die Erarbeitung und Vorlage eines schriftlichen Referates

    • den mündlichen Vortrag des Referates

    • die Einreichung eines Thesenpapiers als Grundlage für die im Anschluss an den mündlichen Vortrag stattfindende Diskussion mit den anderen Seminarteilnehmern.

Anmeldung zur Prüfung

Die Termine für die Abgabe der Ausarbeitung und für das Referat werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.